ist im Normalfall kein reines Naturprodukt. Es wird aus verschiedenen Wasserarten sowie anderen Zutaten hergestellt. Tafelwasser darf folgende Stoffe enthalten: Trinkwasser und natürliches Mineralwasser, Natursole (besonders salzreiches Wasser) oder Mineralwasser mit erhöhtem Salzgehalt, Meerwasser, Natriumchlorid und weitere zugelassene Zusatzstoffe.
stammt aus unterirdischen Wasservorkommen. Es unterliegt den Anforderungen für Trinkwasser. Wird direkt an der Quelle abgefüllt und kontrolliert. Im Unterscheid zum Heil- oder Mineralwasser muss es nicht ursprünglich rein sein und bedarf keiner amtlichen Anerkennung.
stammt aus einem unterirdisch geschütztem Wasservorkommen. Es ist ursprünglich rein, wird daher nicht nachträglich desinfiziert und wird direkt an der Quelle abgefüllt. Es wird regelmäßig auf seine geologischen, chemischen und hygienisch-mikrobiologischen Eigenschaften geprüft und kontrolliert. Jedes Mineralwasser muss amtlich anerkannt sein.
wird seit jeher als Naturheilmittel genutzt. Es unterliegt dem Arzneimittelgesetz, ist aber frei verkäuflich. Durch die besondere Kombination an Mineralstoffen besitzt es eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung, welche wissenschaftlich
nachgewiesen werden muss. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für Mineralwasser und muss direkt am Quellort abgefüllt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Verband der Deutschen Mineralbrunnen unter:
www.mineralwasser.com